Mindestalter: 16 Jahre
Beinhaltete Klassen: Mofaführerschein
Voraussetzung ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Der Hubraum darf 50 ccm nicht übersteigen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h, sofern die bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht überschritten wird.
Bei den dreirädrigen Kleinkrafträdern bzw. vierrädrigen leicht Kraftfahrzeugen darf das Gewicht nicht mehr als 350 kg betragen. Bei Elektrofahrzeugen zählt das Gewicht der Batterie nicht
mit. Elektromotoren dürfen bis zu 4 kW betrieben werden.
Übliche Fahrzeuge sind Moped, Roller, Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfs- oder Elektromotor, leichte Quads und Trikes.
Neue Klasse AM - mit den Fahrzeugen der ehemaligen Klassen M und S