Klasse AM: Kleinkrafträder

Mindestalter: 16 Jahre

Beinhaltete Klassen: Mofaführerschein


Voraussetzung ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Der Hubraum darf 50 ccm nicht übersteigen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht überschritten wird.

Bei den dreirädrigen Kleinkrafträdern bzw. vierrädrigen leicht Kraftfahrzeugen darf das Gewicht nicht mehr als 350 kg betragen. Bei Elektrofahrzeugen zählt das Gewicht der Batterie nicht mit. Elektromotoren dürfen bis zu 4 kW betrieben werden.

Übliche Fahrzeuge sind Moped, Roller, Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfs- oder Elektromotor, leichte Quads und Trikes.

Neue Klasse AM - mit den Fahrzeugen der ehemaligen Klassen M und S

Was benötigst Du zur Antragstellung?

Du benötigst:

  1. Ein biometrisches Passbild
  2. Einen bestandenen Sehtest
  3. Deinen Personalausweis oder Deinen Pass mit Meldebescheinigung
  4. Einen Erste-Hilfe Schein

Unterricht