Klasse A1: Leichtkrafträder

Mindestalter: 16

Beinhaltete Klassen: AM


Gemäß der Spezifizierung dürfen Leichtkrafträder nicht mehr als 11kW Nennleistung und maximal 125 ccm Hubraum haben. Zudem wird die Grenze von 0,1 kW je kg Gewicht festgesetzt.

Bei dreirädrigen Kraftfahrzeuge beträgt die maximale Leistung 15 kW.

Die bislang geltende Höchstgeschwindikeit von 80 km/h für 16 und 17 jährige fällt weg.

Was benötigst Du zur Antragstellung?

Du benötigst:

  1. Ein biometrisches Passbild
  2. Einen bestandenen Sehtest
  3. Deinen Personalausweis oder Deinen Pass mit Meldebescheinigung
  4. Einen Erste-Hilfe Schein

Unsere Klasse A1 Schulungsmaschine

Suzuki GSX-S 125