Mindestalter: 16
Beinhaltete Klassen: AM
Gemäß der Spezifizierung dürfen Leichtkrafträder nicht mehr als 11kW Nennleistung und maximal 125 ccm Hubraum haben. Zudem wird die Grenze von 0,1 kW je kg Gewicht festgesetzt.
Bei dreirädrigen Kraftfahrzeuge beträgt die maximale Leistung 15 kW.
Die bislang geltende Höchstgeschwindikeit von 80 km/h für 16 und 17 jährige fällt weg.