Mindestalter: 20
Beinhaltete Klassen: AM, A1, A2
Alle Krafträder mit unbeschränkter Leistung. Es ist auch das Führen eines Beiwagens erlaubt. Direkter Einstieg ab dem 24. Lebensjahr möglich, ansonsten sind mindestens 2 Jahre Fahrpraxis der
Klasse A2 notwendig (Stufenführerschein).
Ab dem Mindestalter von 21 Jahren, dürfen auch dreirädrige Kraftfahzeuge über 15 kW gefahren werden.
Klasse entspricht der ehemaligen Führerscheinklasse A unbeschränkt - alles wie vor dem 19.01.2013