Mindestalter: 18
Beinhaltete Klassen: AM, B, L
Als Zugmaschine dürfen alle Kraftfahrzeuge der Klasse B gefahren werden.
Anhänger dürfen eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t haben.
Für die Führerscheinklasse BE ist der Vorbesitz von Klasse B Voraussetzung.